Auszug aus der Satzung
§ 1 Name & Sitz
- Der Verein führt den Namen „Förderverein Zwergerlmarkt Pocking e.V.“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz „e. V.“.
- Sitz des Vereins ist in Pocking.
§ 2 Zweck
- Zweck des Vereins ist die finanzielle Förderung der Kinderbetreuungseinrichtungen in Pocking, hiervon ausgenommen sind alle Schulen. Die Einnahmen werden mit der Durchführung von maximal zwei Kinder-Secondhand-Märkten (Frühjahr/Herbst) pro Kalenderjahr und evtl. andere Veranstaltungen erzielt.
- Wir wollen die Interessen der Kinder und Erzieher/innen der Betreuungseinrichtungen in enger Zusammenarbeit mit den Leitungen abstimmen und finanziell bei der Anschaffung von Spielzeugen, Büchern, Ausflügen/Erlebnissen und besonderen Wünschen unterstützen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
- „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist ein Förderverein im Sinne des § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in § 2 genannten Zwecke verwendet.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Die Vereinsämter sind Ehrenämter.